Jetzt erneuern: Zertifikat zur Arbeitsstellensicherung nach RSA21
Euer Zertifikat für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ist noch nach den RSA 95 ausgestellt? Höchste Zeit, dieses zu erneuern!
Seit der Einführung der neuen RSA 21 ist nun über ein Jahr vergangen. Die Richtlinien wurden an die veränderten rechtlichen und technischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte angepasst. Zahlreiche Neuerungen machen die Schulung der neuen RSA 21 unabdingbar:
Die Regelpläne z.B. für Arbeitsstellen in Kreisverkehren innerorts wurden erneuert, Höhenabstände der Verkehrszeichen und Abstände der Leitkegel wurden geändert, neue Fahrbahn- und Gehwegbreiten wurden festgelegt, u.v.m.
Viele Behörden akzeptieren mittlerweile keine Qualifikationsnachweise mehr, die noch nach den alten RSA ausgestellt wurden. Umso wichtiger ist die rechtzeitige Schulung der RSA 21, um keine Probleme bei der Beantragung der verkehrsrechtlichen Anordnung zu bekommen.
Mit der Nadler Akademie bringt ihr eure Qualifikationsnachweise auf den aktuellen Stand. Erfahrene Dozenten aus der Praxis schulen euch deutschlandweit in Präsenzterminen in vielen Städten, im Rahmen einer Inhouse-Schulung bei euch vor Ort oder auch Online.
Alle Infos rund um die RSA 21 findet ihr in unseren FAQs:
RSA steht für „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.
Ihr regelt verkehrsrechtliche Maßnahmen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung und dient der sicheren Führung des Verkehrs an Straßenbaustellen.
In der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO § 43 Absatz 3 Anlage 4 Abschnitt 1 StVO) wird auf die RSA verwiesen. Die Richtlinien sind somit gesetzlich verankert und müssen eingehalten werden.
Die RSA sind in der Straßenverkehrsordnung gesetzlich verankert. Die Einhaltung der Richtlinien ist damit verpflichtend.
Ein Nachweis über ausreichende Fachkenntnisse (= RSA Zertifikat) muss vom Verantwortlichen, der in der Verkehrsrechtlichen Anordnung benannt wird, erbracht werden. Dieser ist somit zur RSA Schulung verpflichtet.
Eine Schulung ist jedoch auch sinnvoll für:
- Alle Beteiligten, die die Absicherung bei der Baustelle durchführen (z.B. Baufirmen, Verkehrssicherer, Kommunen)
- Mitarbeiter der anordnenden Behörden (z.B. Straßenbaubehörden & Straßenverkehrsbehörden)
Ja, ihr erhaltet nach der Teilnahme an einer Präsenz-, Online- oder Inhouse-Schulung ein Teilnahmezertifikat nach MVAS 99 per E-Mail.
Nein, es findet keine Prüfung statt. Ihr erhaltet das Zertifikat aufgrund eurer Teilnahme am Seminar.
Grundsätzlich besitzt das RSA Zertifikat kein „Ablaufdatum“.
Allerdings kann der Auftraggeber vertragsrechtlich festlegen, dass nur Zertifikate anerkannt werden, die nicht älter als z.B. zwei, drei oder fünf Jahre sind. Dann wird ein älteres Zertifikat nicht mehr akzeptiert. Wir empfehlen die Schulung alle 2-3 Jahre zu wiederholen, um immer auf dem aktuellsten Stand zu bleiben.
Dazu findet ihr einen ausführlichen Beitrag in unserem Blog unter:
https://akademie.strassentechnik.de/blog/rsa-21-und-asr-a5-2-wo-ist-der-unterschied/
MVAS steht für „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“.
Dabei handelt es sich um ein Merkblatt, das Informationen zur inhaltlichen und zeitlichen Gliederung von RSA-Schulungen enthält. Es ist also quasi ein „Lehrplan“, der Vorgaben zu Schulungsinhalten und Dauer enthält. Mit der Teilnahme an einem Seminar nach MVAS 99 erhält man ein gültiges Zertifikat, welches als Nachweis über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen dient.
ZTV SA-97 steht für „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen“.
Die ZTV-SA 97 ergänzen die RSA und regeln die technische Ausführung der angeordneten Absicherungsmaßnahmen, z.B.:
- Welche Bauteile (z.B. Verkehrsschilder, Warnleuchten, etc.) verwendet werden
- Umfang zu Kontrolle und Wartung der Baustellenabsicherung
- Qualifikation des Verantwortlichen gemäß MVAS 99
Im Gegensatz zu den RSA, die in der Straßenverkehrsordnung verankert sind, sind die ZTV-SA reines Vertragsrecht. Die ZTV-SA sind also nur dort verbindlich anzuwenden, wo sie Vertragsbestandteil sind. Trotzdem sollten sie, auch wenn sie nicht vertraglich festgelegt sind, beachtet werden.
Zu den Terminen:
Arbeitsstellensicherung
Schulung nach RSA 21 / MVAS 99
Arbeitsstellensicherung Online
Online Schulung nach RSA 21 / MVAS 99
04.07.2023