„RSA 21“ und „ASR A5.2“ –
Wo ist der Unterschied?

RSA 21 oder ASR A5.2 – Leitern von Bauhöfen, Kommunen oder Fachfirmen stellt sich immer wieder die Frage, welche Schulungen ihre Mitarbeiter für Straßenbaustellen benötigen und was diese beinhalten. Wir bieten einen Überblick im Dschungel der Regelwerke.

Im Februar 2022 sind die neuen RSA 21 (Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erschienen. Sie ersetzen nach über 25 Jahren die RSA 95. Gleichzeitig gelten seit 2018 die ASR A5.2 (Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr). Beide Regelwerke beschäftigen sich mit Baustellen an oder auf Straßen. Grund für diese Baustellen können z.B. Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein.

Doch wo liegt der Unterschied zwischen RSA und ASR?

Die RSA 21

Die RSA 21 regeln verkehrsrechtliche Maßnahmen auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung. Sie enthalten Vorgaben z.B. zur Aufstellung von Verkehrszeichen, Verwendung von vorübergehenden Markierungen und für den Einsatz von Absperrschranken und Warneinrichtungen. Die RSA 21 dienen der sicheren Führung des Verkehrs und sorgen damit für den Schutz und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, die die Straße passieren, an der die Baustelle sich befindet.

In der Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO § 43 Absatz 3 Anlage 4 Abschnitt 1 StVO) wird auf die RSA verwiesen. Die Richtlinien sind somit gesetzlich verankert und müssen eingehalten werden.

Für die Verkehrsrechtliche Anordnung, welche erforderlich ist, wenn sich die Arbeiten auf den Straßenverkehr auswirken (z.B. bei Baustellen, aber auch bei Markierungsarbeiten, Veranstaltungen oder Umzügen) muss ein Verantwortlicher benannt werden. Dieser muss ausreichende Fachkenntnisse zur RSA 21 nachweisen können und ist somit zur Teilnahme an einer RSA Schulung verpflichtet.

Die ASR A5.2

Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, welche die Arbeiten an Straßenbaustellen durchführen, werden hingegen nicht in den RSA berücksichtigt. Diese sind seit Dezember 2018 in den ASR A5.2 zu finden. Sie gelten für das Einrichten, Betreiben und den Abbau von Arbeitsplätzen auf Straßenbaustellen bzw. im Grenzbereich zu Straßen. Die ASR A5.2 enthalten z.B. Regelungen zum Sicherheitsabstand zu den äußeren Begrenzungen der vorbeifahrenden Kraftfahrzeuge und zum ankommenden Verkehr. Darüber hinaus geben sie Vorgaben zu einer den Körperabmessungen des Beschäftigten entsprechenden freien Bewegungsfläche. Damit sollen sie für größtmögliche Sicherheit der Beschäftigten auf den Baustellen sorgen.

Die ASR A5.2 wurden von der „BAUA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin“ herausgegeben und können hier kostenlos heruntergeladen werden: BAUA – ASR A5.2

Wenn Sie noch mehr zur RSA 21 oder zur ASR A5.2 erfahren möchten, besuchen Sie unsere Schulungen:

Arbeitsstellensicherung

Schulung nach RSA 21 / MVAS 99

Arbeitsschutz

Schulung nach ASR A5.2

01.12.2022