Hinweise für das Anbringen von Verkehrs-zeichen und Verkehrseinrichtungen

verkehrssicherungspflicht

In Deutschland gibt es unzählige Verkehrszeichen. Sie zeigen den Verkehrsteilnehmern, welche Regeln im Straßenverkehr zu beachten sind, z.B. wie schnell sie fahren dürfen, wer Vorfahrt hat oder wo überholt bzw. geparkt werden darf. Verkehrszeichen sorgen somit für die Sicherheit auf unseren Straßen und für einen möglichst ungestörten Verkehrsfluss. 

Welche Richtlinien gibt es und wo sind diese festgelegt?

Die wichtigsten Richtlinien zum Aufstellen der Straßenschilder stehen in der Straßenverkehrsordnung. So müssen Verkehrszeichen z.B. auf der rechten Seite der Fahrbahn platziert werden. Gelten sie nur für einzelne Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht. Weiterhin müssen sie für alle Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein.

Nähere Ausführungen sind in den „HAV – Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ zu finden. Die HAV sind ein Sammelwerk, das die wesentlichen Vorschriften, Regelwerke und Erlasse zum Thema zusammenfasst und kommentiert.

Welche unterschiedlichen Verkehrszeichen gibt es?

In der Straßenverkehrsordnung sind folgende Verkehrszeichen aufgeführt:

Gefahrzeichen (§ 40 StVO): 
Gefahrzeichen mahnen zu erhöhter Aufmerksamkeit, insbesondere zur Verringerung der Geschwindigkeit im Hinblick auf eine Gefahrsituation.

Vorschriftszeichen (§ 41 StVO):  
Vorschriftzeichen stehen (…) dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist.

Richtzeichen (§ 42 StVO): 
Richtzeichen geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs. Sie können auch Ge- oder Verbote enthalten.

Markierungen (§ 39 Abs. 5 StVO):
Auch Markierungen und Radverkehrsführungsmarkierungen sind Verkehrszeichen. Sie sind grundsätzlich weiß. Nur als vorübergehend gültige Markierungen sind sie gelb; dann heben sie die weißen Markierungen auf.

Wer bestimmt, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen sind?

Zuständig sind Straßenverkehrsbehörden, je nach Verwaltungsebene ist die Straßenverkehrsbehörde Teil einer Gemeinde-, Kreis-, Bezirks- oder Landesverwaltung. Das Thema Verkehrszeichen ist sehr komplex und für die zuständigen Mitarbeiter der Behörden ist einiges zu beachten. Sie müssen z.B. wissen, wie die Schilder anzubringen sind, damit die Verkehrsteilnehmer sie rechtzeitig erkennen und verstehen, ohne vom Verkehrsgeschehen abgelenkt zu werden.

Um einen fachkundigen Überblick über alle Regelungen zu erhalten, bietet sich eine 1-tägige HAV-Schulung an. In der Schulung werden die wichtigsten rechtlichen Vorschriften und Anordnungen praxisnah und kompakt vermittelt.

Nächster Termin: 28.09.2022 // 9.00-16.00 Uhr // München

Deutschlandweit als InHaus-Schulung möglich.

Mehr zum HAV Seminar erfahren Sie hier:

HAV

Hinweise für das Anbringen von Verkehrszeichen

 

20.07.2022