Die neuen RSA 21 sind da – Bringt euer Wissen auf den neuesten Stand!

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Nach über 25 Jahren sind die neuen RSA 21 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erschienen. Seit dem 15.02.22 ersetzen sie die RSA 95. Die Richtlinien wurden an die veränderten rechtlichen und technischen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte angepasst.

Sie enthalten allgemeine Informationen wie Verkehrszeichen, Verkehrs- und Warneinrichtungen, Leitmale, temporäre Schutzeinrichtungen oder Nachtbaustellen (Teil A). Die RSA 21 unterscheiden zwischen den Anwendungsbereichen Innerörtliche Straßen (Teil B), Landstraßen (Teil C) sowie Autobahnen (Teil D).

In allen Bereichen wurden Änderungen und Anpassungen vorgenommen: 

  • Die Regelpläne z.B. für Arbeitsstellen in Kreisverkehren innerorts oder die Durchführung von Arbeiten in der Fahrbahnmitte auf Landstraßen wurden erneuert
  • Höhenabstände der Verkehrszeichen und Abstände der Leitkegel wurden geändert
  • Neue Fahrbahn- und Gehwegbreiten wurden festgelegt
  • Arbeitsschutzrechtliche Aspekte wurden gestrichen (dafür existieren seit Dezember 2018 die ASR A5.2)
  • uvm.

Ein wesentlicher Punkt in den neuen RSA 21 ist auch, dass die Qualifikationsanforderungen an die Verantwortlichen für die Verkehrssicherung erhöht wurden.

Der Verantwortliche muss seine Fachkenntnisse zukünftig mit einem Zertifikat nach MVAS 99 (Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen) nachweisen können. Dieses wurde in den meisten Fällen auch bisher von den Behörden gefordert, war aber nicht explizit in den RSA 95 aufgeführt.

Auch die Sachbearbeiter bei den anordnenden Behörden haben einen entsprechenden Schulungsbedarf, um die beantragten verkehrsrechtlichen Anordnungen korrekt zu prüfen und zu bearbeiten.

Um alle Beteiligten schnellstmöglich auf den aktuellen Stand zu bringen und das erforderliche Zertifikat zu erhalten, empfiehlt sich eine Schulung zur Arbeitsstellensicherung. Die Schulung entspricht den Anforderungen des MVAS 99 und der RSA 21 und qualifiziert die Teilnehmer eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

Weitere Informationen zur RSA 21 und die neuen Regelpläne findet ihr auf der Seite des FGSV-Verlags: https://www.fgsv-verlag.de/rsa-21-pdf

Die RSA Schulung wird sowohl online als auch als Präsenzseminar an diversen Standorten, sowie als Inhouse Schulung angeboten:

Arbeitsstellensicherung

Schulung nach RSA 21 / MVAS 99

Arbeitsstellensicherung Online

Online Schulung nach RSA 21 / MVAS 99

Arbeitsstellensicherung Inhouse

Schulung nach RSA 21 / MVAS 99

11.03.2022

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