
Über diesen Kurs
Seit 1. August 2023 gilt die „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke“, kurz „Ersatzbaustoffverordnung“. Sie ersetzt landesspezifische Vorgaben bzgl. der Verwertung von Baustoffen durch bundeseinheitliche Regelungen. Die Abfallverwertung soll im Sinne der Kreislaufwirtschaft gefördert werden und so wertvolle Ressourcen schonen.
- 299 € pro Teilnehmer
- 9.00 - 16.00 Uhr
- Inkl. Teilnahmezertifikat
Seminardetails
- Allgemeiner Teil:
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmung
- Aufbau
- Umgang mit Bodenaushub
- Verwendung von Ersatzbaustoffen
- Annahmekontrolle
- FAQs zur Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung in Bayern
Verpflegung
Die Verpflegung ist im Seminarpreis inklusive.
Zertifikat
Nach dem Seminar erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
Der Kurs „Die neue Ersatzbaustoffverordnung – Umsetzung und praktische Tipps“ eignet sich für:
- Bauleiter
- Mitarbeiter von Straßen- und Tiefbauunternehmen
- Kalkulatoren
- Einkäufer
Referent

Andreas Fuchs
Andreas Fuchs ist Diplom-Ingenieur und Stoffstrommanager bei der Firma Strabag.
Er ist unter anderem Sachkundiger für die Probenahme von Abfällen gemäß LAGA PN 98 und als Dozent für unterschiedliche Fortbildungsanbieter im Bau-Bereich tätig.
Seminartermine
Stockdorf
(bei München)
Ort: BauindustrieZentrum Stockdorf, Heimstraße 17, 82131 Stockdorf
Referent : Andreas Fuchs, Strabag AG
30.11.2023
Deggendorf
Ort: Stadthotel Deggendorf, Kolpinghaus Deggendorf e.V., Östlicher Stadtgraben 13, 94469 Deggendorf
Referent : Andreas Fuchs, Strabag AG
25.01.2023
FAQ zur Ersatzbaustoffverordnung
Die Mantelverordnung enthält mehrere Teile. Den Kern bilden die Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit wurden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.
Die Ersatzbaustoffverordnung ist Teil der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz.
Sie enthält erstmalig bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken (z.B. Straßen, Wege, Parkplätze). Vorher wurde dies von den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Die Ersatzbaustoffverordnung hat unter anderem die folgenden Ziele:
- Aufheben von Rechtsunsicherheiten bei der Verwendung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen
- Steigerung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen und damit Förderung einer ressourcenschonenden Bauweise
- Förderung der Wirtschaftlichkeit von Bauprojekten durch die ökonomische Verwendung von Ersatzbaustoffen und Bodenmaterialien
- Schutz für Mensch und Umwelt durch vorgegebene Grenzwerte für Schadstoffe
Von der Ersatzbaustoffverordnung sind unter anderem betroffen:
- Hersteller von Ersatzbaustoffen: Aufbereitungsanlagen für Recycling-Baustoffe, Entsorgungsbetriebe, metallerzeugende Industriebetriebe und Abfallverbrennungsanlagen
- Verwender und Erzeuger von Ersatzbaustoffen: Unternehmen aus dem Tief- und Straßenbau sowie aus dem Schienenverkehrswegebau.
- Weitere Beteiligte: Bau- und Umweltbehörden der Länder, Umweltlabore, Architekten-, Ingenieur- und Planungsbüros und Deponiebetreiber.
Im Jahr 2021 wurde die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung im Zuge der Mantelverordnung beschlossen.
Seit 1. August 2023 sind die Vorgaben der Verordnung verpflichtend. In seltenen Fällen gelten erweiterte Übergangsfristen.
Als Mineralische Ersatzbaustoffe nach § 2 in der Ersatzbaustoffverordnung gelten unter anderem Bodenmaterial, Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, bestimmte Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen.

Nadler DOKU APP
Baustellenkontrolle leicht gemacht

Arbeitsstellensicherung
Schulung nach RSA 21 / MVAS 99

Asphalteinbau an Aufgrabungen
Anwender-Schulung in der Praxis